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Logo der Caritas

Caritas (lat. Nächstenliebe, Hochschätzung) ist eine in vielen Ländern tätige soziale Hilfsorganisation der römisch-katholischen Kirche, in Deutschland (Körperschaft des öffentlichen Rechts) als Deutscher Caritasverband e. V. mit über 900 einzelnen Einheiten organisiert – die meisten davon als selbstständig eingetragene Vereine. Mit rund 490.000 Mitarbeitern ist die Caritas der größte private Arbeitgeber in Deutschland. Das internationale Caritas-Netzwerk umfasst weltweit 162 Organisationen. Ihre evangelische Entsprechung ist das Diakonische Werk.

Deutscher Caritasverband[]

Geschichte[]

In der Moselgemeinde Bekond verrichtete der Kaplan Matthias Kinn seinen Dienst ab 1872 in der Pfarrei. Angesichts der mangelhaften Gesundheitsvorsorge in der Bevölkerung baute er eine eigenständige Krankenversorgung auf und legte damit einen der Grundsteine der heutigen Caritas. (Quelle: Moselforum, Magazin für Gäste und Freunde der Römischen Weinstraße, Ausg. 2008/09)

Prälat Lorenz Werthmann gründete am 9. November 1897 in Köln den Deutschen Caritasverband als Charitasverband für das katholische Deutschland; der Sitz des Verbandes liegt heute in Freiburg im Breisgau. 1916 erkannte die Deutsche Bischofskonferenz den Caritasverband als Zusammenfassung der Diözesan-Caritasverbände zu einer einheitlichen Organisation an. Im Jahre 1922 hatten alle deutschen Diözesen einen eigenen Diözesan-Caritasverband. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Arbeit des Caritasverbandes politisch und rechtlich stark eingeengt, obwohl das Reichskonkordat von 1933 sie formal absicherte.

In der Nachkriegszeit betätigte sich der Caritasverband überwiegend in der Verteilung ausländischer Spenden an die deutsche Bevölkerung, in der Sorge für Flüchtlinge sowie in der Zusammenführung auseinander gerissener Familien. In den 1960er Jahren kam zu der Arbeit mit benachteiligten Menschen in Westdeutschland der Aufbau der internationalen Hilfe, etwa bei Naturkatastrophen oder Kriegen.

1982 gehörten zum Deutschen Caritas-Verband (DCV) in der Bundesrepublik 22 Diözesan-Caritasverbände, 260 karitative Genossenschaften (Männer- und Frauenordern mit sozialer Aufgabenstellung) und 36 Fachverbände (u. a. Malteser-Hilfsdienst, Raphaelswerk, Vinzenz-Verein, Bahnhofsmission, IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit Deutscher Verband) an. Insgesamt unterhielt die Caritas 25.860 Einrichtungen, darunter 950 Krankenhäuser, 1.410 Altenheime und 1.200 Jugendheime, Tagesstätten und Hilfsstationen. Dem Verband gehörten 263.000 hauptberufliche Mitarbeiter an.

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten erfolgte bei den in der DDR vorhandenen Caritasverbänden 1990 die Neu- oder Wiedergründung als Vereine nach bürgerlichem Recht, die sich zu den Zielen des Deutschen Caritasverbandes bekannten. 1993 beschloss der Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes erstmals ein „Leitbild des Deutschen Caritasverbandes“; eine Satzungsreform erfolgte im Jahre 2005. Präsident des Deutschen Caritasverbandes e. V. ist seit 2003 Peter Neher. Der aus dem Allgäu stammende Pfarrer und Theologe war vor seiner Wahl im Jahr 2003 zum Präsidenten im Bistum Augsburg Caritasdirektor für die Diözese Augsburg. Er reformierte hier die Struktur des Diözesanverbandes und der 17 Kreisverbände neu.

Struktur[]

Der Deutsche Caritasverband mit Sitz in Freiburg ist Dachverband der 27 Diözesan-Caritasverbände und der anerkannten zentralen Fachverbände. Er wird vertreten vom Präsidenten, den die Delegiertenversammlung auf sechs Jahre wählt. Die Geschäftsführung nimmt ein drei- bis fünfköpfiger hauptamtlicher Vorstand unter Vorsitz des Präsidenten wahr. Die Diözesan-Caritasverbände sind dezentral organisiert, d. h. rechtlich eigenständig. Sie unterliegen innerkirchlich der diözesanen Struktur. Hierzu gehören 636 Orts-, Kreis- und Bezirks-Caritasverbände sowie 262 karitative Ordensgemeinschaften.

Der Caritasverband ist föderal aufgebaut. Der Deutsche Caritasverband, die Landescaritasverbände und die Diözesancaritasverbände sind als Dachverbände jeweils selbstständige Rechtsträger, deren Mitglieder dann die Kreis- und Stadtverbände so wie die Fachverbände sind. Diese örtlichen Verbände nehmen verschiedene Rechtsformen an, z. B. e. V. (eingetragene Vereine) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung), und können z. T. ihrerseits über erheblichen wirtschaftlichen Einfluss verfügen (z. B. Caritas Trägergesellschaft Trier).

Caritas international (Ci) ist das Hilfswerk für internationale Hilfe der deutschen Caritas. Es leistet weltweite Katastrophenhilfe und fördert soziale Projekte für Kinder, alte und kranke Menschen sowie für behinderte Menschen. (Nicht zu verwechseln mit Caritas Internationalis, der Konföderation der weltweiten Caritasorganisationen.)

Im dreiköpfigen Vorstand verantwortet Präsident Dr. Peter Neher (Theologe) besonders den Geschäftsbereich Verbandsleitung, Verbandsentwicklung und Internationales. Der stellvertretende Vorsitzende und Generalsekretär ist Prof. Dr. Georg Cremer mit dem weiten Bereich Sozial- und Fachpolitik. Niko Roth als Finanz- und Personalvorstand betreut besonders Finanzen, Personal und weitere unternehmerische Belange.

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Der Grafiker Bert Jäger entwarf im Jahre 1962 das „Flammenkreuz“ der Caritas, ein Kreuz, aus dem in vier Richtungen stilisierte Flammen schlagen. Die senkrechte Linie des Kreuzes soll die Verbindung zwischen Gott und den Menschen symbolisieren, die waagerechte die „Verantwortung der Menschen untereinander und füreinander“, die Flammen stehen für Wärme, Beistand und Hilfe, die Caritas erfahrbar machen soll.[1]

Zielsetzung und wesentliche Grundsätze der Arbeit[]

Die Ziele des Caritas-Verbandes leiten sich von der Lehre der römisch-katholischen Kirche ab. Im Leitbild von 1997 legt der Deutsche Caritasverband als Ziele für die Arbeit der Schutz der Menschenwürde, die Solidarität in einer pluralen Welt sowie die Verpflichtung hierzu über Grenzen hinweg fest. Hinsichtlich seiner Aufgaben sieht sich der Caritasverband zur Hilfe für Menschen in Not sowie als Anwalt und Partner Benachteiligter verpflichtet. Er möchte Sozial- und Gesellschaftspolitik mitgestalten und zur Qualifizierung sozialer Arbeit beitragen. Über das Leitbild hinaus gibt es auch andere Ziele, die der Caritas-Verband verfolgt, und genauere Vorgaben, in welche Richtung die Gesellschaftspolitik mitgestaltet werden soll. Das christliche Grundverständnis des Verbands unterscheidet ihn von einem staatlichen oder einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber sowohl im wirtschaftlichen Bereich, wo die Gewinnmaximierung weniger im Vordergrund steht (auch wenn Verluste ebenfalls nicht erwünscht seien), als auch im arbeitsrechtlichen Bereich, was die Anforderungen an Gewissensentscheidungen der Mitarbeiter betrifft. Kritiker dieser Ausdehnung des Arbeitgeberinteresses auf das Privatleben der Mitarbeiter bemängeln, dass Kündigungen aus solchen Gründen oder ein Verbot der gewerkschaftlichen Organisation dem allgemeinen Arbeitsrecht, dem Grundgesetz und auch dem Leitbild des Caritasverbandes widersprächen, das ja den Schutz der Menschenwürde und die Solidarität in einer pluralen Welt vertritt. Statt leitbildgemäß Not zu lindern, würden Kündigungen, etwa nach Eingehen einer homosexuellen Lebenspartnerschaft, Ausgrenzung und neue Not schaffen.

Caritas als Arbeitgeber[]

Mit bundesweit fast 500.000 hauptamtlichen Mitarbeitern gehören die Caritasverbände in vielen Regionen und Bundesländern zu den größten Arbeitgebern. Der Caritasverband ist mit Abstand der größte Wohlfahrtsverband in Deutschland. Hinzu kommen schätzungsweise noch einmal so viele ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer. Die Mitarbeiter werden nach einem eigenen Tarifwerk, den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR = Allgemeine Vertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes) eingestellt und entlohnt, das an das Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes (BAT) angelehnt ist. Es wird derzeit daran gearbeitet, sich an den neuen TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) anzuschließen, oder wieder ein eigenes Vertragswerk zu entwickeln. Sicher ist jedoch, dass es wieder Abgrenzungen zum TVöD haben wird. Es handelt sich in jedem Fall jedoch nicht um einen Tarifvertrag!

Der Caritasverband unterliegt als Teil der römisch-katholischen Kirche dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, welches bereits durch Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (heute in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetzes) gewährt wird.[2] Dies bringt über den Status der Tendenzbetriebe hinaus einige Besonderheiten im Arbeitsrecht für die Mitarbeiter mit sich, da sie zur kirchlichen Dienstgemeinschaft gezählt werden, selbst dann, wenn sie lediglich zuarbeitende Funktionen ohne direkten Verkündigungscharakter haben. Bei den EU-Richtlinien, die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf verbieten (2000/78/EG), haben Religionsgemeinschaften großzügige Ausnahmeregelungen erhalten. So wird statt EU-Recht die Grundordnung des kirchlichen Dienstes angewandt. Diese Abweichungen von den sonst geltenden arbeitsrechtlichen Normen haben vielfältige Konsequenzen:

  • Weder die gewerkschaftliche Organisation noch das Streikrecht sind zulässig
  • Tarifveränderungen werden von einer paritätisch besetzten Kommission (Arbeitsrechtliche Kommission) verhandelt.
  • Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht; stattdessen gilt eine vom jeweiligen Ortsbischof erlassene MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung), die dem Personalvertretungsgesetz nachgebildet ist.
  • In bestimmten Funktionen wird eine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche vorausgesetzt; für andere werden z. B. Evangelische eingestellt, kaum aber Konfessionslose oder Mitglieder bestimmter Glaubensgemeinschaften (z. B. Neuapostolische Kirche). Zwischenzeitlich sind einige Ausnahmen dieser Regelungen bekannt geworden.
  • Es werden Anforderungen an die persönliche Lebensweise der Mitarbeiter gestellt, die im römisch-katholischen Sinne christlich sein sollen. Offenkundige Abweichungen von diesen Vorstellungen können zur Kündigung durch den Dienstgeber führen (insb. Wiederverheiratung nach Scheidung, offenes Ausleben von Homosexualität).
  • Streitigkeiten über Geltung und Auslegung des jeweiligen Arbeitsvertrages werden vor den staatlichen Arbeitsgerichten ausgetragen. Kollektivrechtlicher Rechtsstreit (z. B. über die kirchliche Mitbestimmung (MAVO)) wird von eigenen kirchlichen Arbeitsgerichten entschieden; kollektivrechtlicher Regelungsstreit wird von kirchlichen diözesanen Einigungsstellen geschlichtet.

Finanzierung[]

Wie die finanzielle Situation jedes einzelnen Dienstes genau aussieht, ist recht unterschiedlich, sodass es keine allgemeingültigen Statistiken geben kann. Die von der deutschen Caritas erbrachten sozialen Dienste werden hinsichtlich der Sach- und Personalkosten zu einem Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. So tragen die bayerischen Bezirke oder die Landeswohlfahrtsverbände Baden-Württembergs einen Teil der Kosten der Suchtberatungsstellen, und die Sozialversicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung diejenigen der Sozialstationen. In einigen Fällen, wie bspw. bei den Sozialpsychiatrischen Diensten (SPDi) in Bayern, wo die Bezirke Mittel gekürzt und die Krankenkassen sich gänzlich aus der Finanzierung verabschiedet haben, muss die Kirche für Defizite von 20 bis 30 Prozent aufkommen. Andere Dienste, wie beispielsweise in einigen Bundesländern die Schwangerschaftsberatungsstellen, oder auch die Sozialberatung werden komplett von der Caritas bzw. indirekt der römisch-katholischen Kirche finanziert. In der Regel mussten die Einrichtungen jedoch nur eine Eigenbeteiligung von bis zu 10 Prozent bei öffentlich bezuschussten Einrichtungen aufbringen. Diese Eigenmittel kommen u. a. aus Mitteln der Kirchensteuer, Spenden, Caritassammlungen, Vermögensverwaltung und Mitgliedsbeiträgen.

Der jeweilige Caritasverband tritt dabei als freier Träger, etwa der Jugend-, Behinderten- oder Altenhilfe auf. Sparmaßnahmen bei öffentlichen Mitteln sowie ein Rückgang des Kirchensteueraufkommens haben in der Arbeit der Caritas vielerorts zu einer erheblichen Verengung der finanziellen Spielräume geführt und Maßnahmen der Konsolidierung notwendig gemacht. Die meisten Einrichtungen arbeiten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, werden betriebswirtschaftlich beraten und streben die Kostendeckung im Rahmen der vorher beschriebenen Kriterien an. Im Vergleich zu anderen Hilfsorganisationen ist der Anteil der Verwaltungskosten eher gering.

Einrichtungen[]

Dem Caritasverband zugehörig sind Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, der Suchtkrankenhilfe, der Sozialpsychiatrischen Beratungsdienste, der Behindertenhilfe sowie viele weitere soziale Einrichtungen. Mit über 25.000 Einrichtungen und über 1,1 Millionen Plätzen/Betten ist er unter den Wohlfahrtsverbänden in Deutschland hinsichtlich der Größenordnung der größte deutsche Wohlfahrtsverband, gefolgt von dem Diakonischen Werk (evangelische Kirche), dem Deutschen Roten Kreuz, der AWO – Arbeiterwohlfahrt (SPD-nahe Organisation), dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und anderen.

Nahezu jeder Kreis- oder Bezirksverband (zugehörig zu den jeweiligen Diözesanverbänden) unterhält neben den spezialisierteren Fachdiensten und -einrichtungen auch einen sog. Grunddienst: der Allgemeinen Sozialberatung (o. Ä. Name), die neben einem eigenen Beratungs- und Unterstützungsprofil für Jedermann, also Menschen mit unterschiedlichsten Fragestellungen oder in schwierigen Lebenssituationen, auch als erste Anlauf-, Informations- bzw. sog. Clearingstelle zur Verfügung steht.

Beispiele für Arbeitsfelder der Caritas sind:

  • Allgemeine soziale Beratungsdienste (z. B. Allgemeine Sozialberatung als Beratungs-Grunddienst der Caritas)
  • Altenhilfe (z. B. Altenpflegeheime, Begegnungsstätten). Die Caritas Trägergesellschaft Trier von 1987 [ctt e. V.] als ein Gesundheitskonzern unter dem Dach der Muttergesellschaft
  • Arbeit und Arbeitslosigkeit (z. B. Beschäftigungsunternehmen, Jugendarbeitshilfe)
  • Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern
  • Begleitung und Förderung junger Menschen in Zivildienst und Freiwilligem Sozialem Jahr
  • Behindertenhilfe (z. B. Beratungsstellen, OBA – Offene Behindertenarbeit, Schulen, Ausbildung und Eingliederung, Wohnangebote, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), begleitetes ambulantes Wohnen usw.)
  • Familienhilfe (z. B. Mutter-Kind-Kuren, auch Vater-Kind-Kuren, zusammen mit dem Müttergenesungswerk, Frauenhäuser, Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen und Schwangerschaftskonflikte)
  • Gemeindeorientierte Soziale Arbeit (Caritas der Gemeinde – Dienste für/mit den kath. Pfarrgemeinden)
  • Gemeinwesenarbeit in Sozialen Brennpunkten
  • Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten (z. B. Suchtberatung, Sozialpsychiatrische Dienste, Wohnungslosenhilfe, Strafentlassenenbetreuung, Bahnhofsmission, Beratung für Prostituierte (Mitternachtsmission))
  • Gesundheit (z. B. Kindererholungen), Krankenhäuser, Hospizarbeit
  • Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Heimerziehung, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendsozialarbeit)
  • Kleiderkammern und -börsen
  • Krankenpflege (Caritas-Sozialstationen, Pflegekurse für Angehörige)
  • Migration (z. B. Beratung für Migranten – Migrationserstberatung, Asylbewerber, Flüchtlinge, Aussiedler, Auswanderer)
  • Möbel- und Hausratlager
  • Psychiatrie (SpDi – Sozialpsychiatrische Dienste)
  • Invita Österreich (Betreuung psychisch kranker Menschen in Wohngemeinschaften oder Mobile Begleitung) [3]
  • Tafeln – zusammen mit Tafel (Organisation) – (Lebensmittelausgabe- und -sammlungsstellen für Bedürftige)
  • Telefonseelsorge (meistens ökumenisch zusammen mit dem Diakonischen Werk)

Streit um die Schwangerschaftskonfliktberatung[]

Bis ins Jahr 1999 führten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Caritasverbände Beratungen nach dem § 219 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) durch. Um den rechtlichen Anforderungen dieser ergebnisoffenen Beratungen zu genügen, stellten sie Frauen auch eine Bescheinigung über den Besuch der Beratungsstelle aus, die für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch genutzt werden konnten. Diese Praxis untersagte Papst Johannes Paul II. unter Berufung auf sein Jurisdiktionsprimat den katholischen Verbänden Caritas und SKF, weil er sie als Beihilfe zu einer im katholisch-christlichen Sinne verwerflichen Abtreibung wertete. Die Entscheidung war in Deutschland gesellschaftlich und innerkirchlich sehr umstritten. Gegner der Anordnung, zu denen sich mehr oder weniger offen auch einige Mitglieder der deutschen Bischofskonferenz zählten, bemängelten, die katholische Kirche verschließe Frauen im Schwangerschaftskonflikt die Tür. Diese könnten nun katholische Beratungsstellen nicht mehr besuchen, wenn sie eine Abtreibung als Option in Betracht zögen oder müssten unter Umständen nach einer katholischen Beratung eine weitere Beratungsstelle aufsuchen, um die notwendige Bescheinigung zu erhalten. Da auch die staatliche Finanzierung der Beratungsstellen nach § 219 StGB von der Akzeptanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen abhing, mussten in Folge zahlreiche katholische Konfliktberatungsstellen schließen. Katholische Laien gründeten daraufhin verschiedene Vereine (wie z. B. Donum Vitae oder Frauenwürde) und bauten, teilweise mit ehemaligen Caritas- und SKF-Mitarbeiterinnen, ein eigenes Netz von Konfliktberatungsstellen auf. Der Vatikan hat die Arbeit dieser von der Amtskirche unabhängigen Organisation mehrfach scharf verurteilt, weil sie das päpstliche Verbot umgeht, an das kirchliche Einrichtungen sich halten mussten.

Fachverbände des Deutschen Caritasverbandes[]

Dem Deutschen Caritasverband sind 17 Fachverbände angeschlossen:

Fachverbände auf Bundesebene[]

  • Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVKE), Freiburg
  • Bundesverband Katholischer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche e. V., Freiburg
  • Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP), Freiburg
  • Caritas-Konferenzen Deutschlands e. V. (CKD), Verband freiwillig sozial engagierter, ehrenamtlich tätiger Frauen und Männer, Freiburg
  • Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V. (KKVD), Freiburg
  • Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (KTK), Freiburg
  • Verband katholischer Heime und Einrichtungen der Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD), Freiburg

Fachverbände[]

  • Familien-Ferien-Werk e. V., Wermelskirchen
  • IN VIA - Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit - Deutschland e. V., Freiburg
  • Katholischer Arbeitskreis für Familien-Erholung, Köln
  • Katholische Jugendfürsorge – Landesverband Bayern e. V. (KJF), Augsburg
  • Kreuzbund e. V. – Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und deren Angehörige, Hamm
  • Malteser Hilfsdienst e. V., Köln
  • Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) – Zentrale e. V., Dortmund
  • Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland e. V. (SKM), Köln
  • Raphaels-Werk Dienst am Menschen unterwegs e. V., Hamburg
  • Gemeinschaft der Vinzenz-Konferenzen Deutschlands e. V., Köln (VKD)
  • Katholischer Männerfürsorgeverein, München (KMFV)
  • Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin

Mitgliedschaften[]

Der deutsche Caritasverband ist Mitglied im Netzwerk Europäische Bewegung.


Quellen und Nachweise[]

  1. So die Darstellung beim Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V., [Website http://www.caritasmuenchen.de/Page008610.htm], abgerufen 6. Oktober 2007
  2. Reinhard Richardi: Arbeitsrecht in der Kirche. Beck, München 20034, ISBN 3-406-46177-8
  3. Caritas Oberösterreich INVITA ist Psychosoziale Begleitung, Pflege und Betreuung

Literatur[]

  • Catherine Maurer: Le modèle allemand de la charité. La Caritas de Guillaume II à Hitler. Strasbourg 1999, ISBN 2-86820-097-4.
  • Catherine Maurer: Caritas. Un siècle de charité organisée en Alsace. La Fédération de Charité-Caritas d’Alsace 1903–2003. Strasbourg 2003, ISBN 2-7468-1167-7.
  • Friedhelm Schwarz: Wirtschaftsimperium Kirche – der mächtigste Konzern Deutschlands. Campus-Verlag, Frankfurt/Main, New York 2005, ISBN 3-593-37444-7. Rezension in der WELT vom 18. August 2005
  • Carsten Frerk: Caritas und Diakonie in Deutschland. Alibri Verlag, Aschaffenburg 2005, ISBN 3-86569-000-9.
  • Wolfgang Becker-Freyseng: Arbeitsplatz Caritas – Survival-Handbuch für Caritas-MitarbeiterInnen, Lambertus-Verlag, Freiburg 2007, ISBN 978-3-7841-1682-2.


Weblinks[]


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